Nun gab es weder einen Gesetzeskundigen noch einen Richter oder Hohen Priester, der die Macht gehabt hätte, irgendjemanden zum Tode zu verurteilen, außer ihr Schuldspruch wäre vom Regierenden des Landes unterschrieben worden.
Nun gab es viele unter denen, die das, was Christus betraf, bezeugten, ja unerschrocken bezeugten, welche von den Richtern ergriffen und im Geheimen hingerichtet wurden, damit die Kenntnis von ihrem Tod erst nach ihrem Tod an den Regierenden des Landes gelangte.